Gemeinnütziger Verein Human Nation Gelsenkirchen
Wer schon einmal in der Situation war, dass er bei der Argentur für Arbeit oder dem Jobcenter Leistungen beantragt hat, weiß wie hilflos man mit den ganzen Anträgen und Formularen plötzlich da steht. In der Vergangenheit ist uns aufgefallen, dass teilweise Leistungen nicht in voller Höhe bezogen werden, da noch Anträge fehlen oder die Leistungen garnicht beantragt worden sind.
Unsere fachkundigen ehrenamtlichen Helfer überprüfen die zugesprochenen Sozialleistungen auf Plausibilität und helfen bei der Beantragung zusätzlicher oder fehlender Leistungen.
Unser Verein bietet Betroffenen Hilfe bei der Antragstellung und Widerspruchsverfahren an.
Diese sind im einzelnen:
Anträge auf Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II / Hartz IV)
Wohngeldanträge
Anträge in Schwerbehindertenangelegenheiten (auch Verschlimmerungsanträge)
Rentenanträge
Kindergeldanträge
Besondere Leistungen (z. B. Einrichtungsgeld / Umzugsgeld)
Und plötzlich steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und führt eine Zwangsräumung durch.
Eine Situation in der wir uns nur schwer hineinversetzen können, die aber für die Betroffenen der erste Schritt in den sozialen Abstieg bis hin zur Obdachlosigkeit sein kann.
In einem solchen Fall organisieren wir zusammen mit anderen Hilfsverbänden, oder den Sozialämtern eine zeitnahe Lösung, damit eine adäquate Unterbringung erfolgt.
Zusätzlich versuchen wir schnellstmöglich wieder eine Wohnung für Betroffene zu organisieren.
Es gibt aber auch Situationen, in denen sich eine unmittelbar bevorstehende Obdachlosigkeit abzeichnet. Hier versuchen wir diese abzuwenden und präventiv auf die Situation einzuwirken.
Was wir nicht können: Leider gab es in der Vergangenheit einige Anfragen von Menschen, die uns nur wenige Stunden vor einer Zwangsräumung kontaktiert haben. Ein regulärer Vollstreckungsschutzt benötigt einer Volraufzeit von 14 Tagen!
Wer sich dennoch in einer aktuten Situation befindet, findet >>>HIER<<< wertvolle Informationen.
Die Aktion "Schublade" richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendetem 25. Lebensjahr.
Wir haben die Erfahrungen gemacht, dass es grade für junge Menschen schwer ist, einen Überblick in dem ganzen Schriftverkehr zu behalten.
Meistens landen Schriftstücke (zum teil ungeöffnet oder ungelesen) in einer Schublade. Nach einiger Zeit ist es für die Betroffenen nicht mehr möglich einen Überblick zu behalten und dadurch bedingt, kommt es zu Mahnungen, Kündigungen und vor allem zu weiteren erheblichen Kosten.
Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können uns ihre Unterlagen unsortiert vorbeibringen. Wir ordnen diese nach Kategorien. Nachdem alle Unterlagen geordnet und abgeheftet sind, können die Betroffenen die Unterlagen wieder bei uns abholen und erhalten in einem persönlichem Gespräch eine kleine Einführung, damit sie dieses System in Zukunft selbstständig fortführen können. Dabei besprechen wir wichtige Angelegenheiten direkt vor Ort und suchen nach einer Lösung, falls dies erforderlich ist. Zudem können die Betroffenen mit den sortierten Unterlagen und einem Überblick über eventuell entstandene Schulden direkt zu einer Schuldnerberatung gehen, die professionell Kontakt mit Gläubigern aufnimmt und falls erforderlich weiter Schritte (z. B. Verbraucherinsolvenz, Vergleiche etc.) einleitet.