Meist wird Betroffenen, die sich in einer Notlage befinden, nur Hilfe zugesprochen, wenn diese ohne Eigenverschulden in eine Notlage geraten sind.
Doch die Situation unterscheidet sich aus unserer Sicht nicht dadurch, ob jemand selbstverschuldet oder ohne Eigenverschulden in diese Notlage geraten ist. Wichtig ist, dass gehandelt wird und alles erdenkliche unternommen wird, um diese Notlage zu lindern oder bestenfalls zu beseitigen.
Wir haben bereits viele Menschen kennengelernt, die auf dem ersten Blick selbstverschuldet in einer Notlage geraten sind. Aber ebend nur auf dem ersten Blick!
Wir stellen uns immer die Frage nach dem warum und erhalten darauf auch immer eine Antwort von den Betroffenen. Meist stellt sich heraus, dass noch viele andere Faktoren außer einem vermeindlichem Vorsatz hinter dessen Schicksale stecken.
Vielleicht können wir dies anhand eines kleinen Beispiel, was wir so erlebt haben, einmal verdeutlichen:
Wir durften den 18. jährigen Kevin kennenlernen, der uns um Hilfe gebeten hat. Bereits mit 18 Jahren ist Kevin mit rund 4.000.- Euro verschuldet. Zudem sind Mietschulden und Schulden bei dem Energielieferanten entstanden. Kevin hat erst seit ein paar Monaten eine eigene Wohnung. Vorher hat er in Heimen gelebt. Halt von seinen Eltern bekommt er nicht.
Als er seine Wohnung bezogen hat, hat er 1.500.- Euro "Umzugsgeld" von der Agentur für Arbeit erhalten. Von diesem Geld sind vielleicht nur 10% in die Einrichtung seiner Wohnung geflossen. Den Rest hat Kevin für Kleidung und Konsumgüter ausgegeben.
Als wir Kevin in seiner Wohnung besucht hatten, stellten wir fest, dass er mittelos war. Nahezu keine Gegenstände befanden sich in seiner Wohnung. Er schlief auf einer alten Couch ohne eine vernünftige Decke. Der Kühlschrank war leer. Pflegemittel (Seife, Handtuch etc.) waren ebenfalls nicht vorhanden.
Nun würde man vielleicht dazu neigen Kevin dafür zu verurteilen, dass er das Umzugsgeld nicht für die Einrichtung seiner Wohnung genutzt hat. Wir haben uns jedoch zusammen mit Kevin die Frage nach dem warum gestellt und erhielten folgende Begründungen.
Kevin ist ohne elterlichen Halt in Heimen aufgewachsen. Insgesamt hat er nun den dritten "Vater", der Alkoholiker ist. Seine Mutter ist schwer krank und bereits mit Ihrem neuem Lebensgefähreten ausgelastet.
Trotzdem hat Kevin immer die Nähe zu seinen Eltern gesucht und ist mehrmals aus den Heimen ausgebüchst. An seinem 18. Geburtstag ist Kevin regelrecht aus dem Heim geworfen worden und war auf sich alleine gestellt. Es wurde ihm keinerlei Betreuung mehr zugesprochen.
Als er das Umzugsgeld erhalten hatte, floss das meiste Geld in Kleidung. Einen Teil davon lieh er einer Familie aus dem gleichem Ort aus, die Nachwuchs erhalten haben und denen es ebenfalls an einfachsten Gegenständen fehlte. Dieses Geld hat er nie zurückerhalten. Da Kevin sehr einsam war, nahm er noch zwei Katzen auf und versorgte diese vorbildlich.
Nachdem wir die Leistungen des Jobcenters überprüft hatten, viel uns als erstes auf, dass Kevin in etwa nur die Hälfte der Leistungen erhalten hat, die ihm regulär zugestanden hätten.
Kevin hat uns gegenüber auch zugestanden, dass er sich von einem Teil des Geldes einfach mal eine Freude machen wollte, was wir ihm nachdem wir seine ganze Geschichte kennen auch von Herzen zugestehen.
Mittlerweile haben wir Kevins Wohnung hergerichtet und seine finanzille Situation erheblich verbessern können, indem wir fehlende Sozialleistungen beantragt haben.
Nun begleiten wir Kevin weiter mit dem Ziel, dass er nach einem Schulabschluss, den er noch nachholen muss eine berufliche Perspektive hat.