Und plötzlich steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und führt eine Zwangsräumung durch.

Eine Situation in der wir uns nur schwer hineinversetzen können, die aber für die Betroffenen der erste Schritt in den sozialen Abstieg bis hin zur Obdachlosigkeit sein kann.

In einem solchen Fall organisieren wir zusammen mit anderen Hilfsverbänden, oder den Sozialämtern eine zeitnahe Lösung, damit eine adäquate Unterbringung erfolgt.

Zusätzlich versuchen wir schnellstmöglich wieder eine Wohnung für Betroffene zu organisieren.

Es gibt aber auch Situationen, in denen sich eine unmittelbar bevorstehende Obdachlosigkeit abzeichnet. Hier versuchen wir diese abzuwenden und präventiv auf die Situation einzuwirken.

Was wir nicht können: Leider gab es in der Vergangenheit einige Anfragen von Menschen, die uns nur wenige Stunden vor einer Zwangsräumung kontaktiert haben. Ein regulärer Vollstreckungsschutzt benötigt einer Volraufzeit von 14 Tagen!

Wer sich dennoch in einer aktuten Situation befindet, findet >>>HIER<<< wertvolle Informationen.

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